Ab dem 01. Oktober 2024 tritt die Blankoverordnung für manuelle Lymphdrainage in Kraft, gefolgt von der Einführung für Schultergelenkserkrankungen ab dem 01. November 2024. Was bedeutet das für Sie als Patient?
Mit der Blankoverordnung können Physiotherapeuten nach der Diagnose durch den Arzt die Behandlung autonom planen und gestalten. Diese neue Regelung bringt erhebliche Vorteile für Ihre Therapie: Ihr Therapeut kann individuell auf Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse eingehen und die bestmögliche Behandlungsform für Sie wählen – angepasst an Ihren Genesungsverlauf.
Was ändert sich konkret?
Bisher war es so, dass der Arzt nicht nur die Diagnose stellte, sondern auch die genaue Anzahl und Art der Behandlungseinheiten festlegte. Mit der neuen Regelung übernimmt dies der Physiotherapeut. Für Sie als Patient bedeutet das eine passgenaue und flexible Therapieplanung.
Was ist die Blankoverordnung genau?
Die Blankoverordnung ermöglicht Physiotherapeuten, bei bestimmten Erkrankungen – zum Beispiel Schultergelenkserkrankungen – eigenständig zu entscheiden, welche Behandlungsmethoden angewendet und wie oft diese durchgeführt werden sollen. Die Verordnung gibt Ihrem Physiotherapeuten mehr Handlungsspielraum und sorgt dafür, dass die Therapie optimal an Ihren Heilungsverlauf angepasst wird.
Wie wird die Blankoverordnung abgerechnet?
Die Krankenkassen haben für die Blankoverordnung neue Leistungspauschalen eingeführt, um den zusätzlichen Aufwand der Physiotherapeuten zu vergüten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Behandlung weiterhin umfassend und in hoher Qualität angeboten werden kann.